AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übersicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Angebot und Vertragsschluss
4. Widerrufsrecht
4a. Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes
5. Preise und Versandkosten
6. Lieferung
7. Zahlung
Weitere Informationen
Bestellvorgang
Vertragstext

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.)

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen von Weingut Hornstein an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit der: Weingut Peter Hornstein, Einzelunternehmen, Inhaber: Josef Hornstein, Sonnenbichlstr. 7, 88149 Nonnenhorn, UST-Nr. DE 12 90 09784. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 8:00h bis 18:00h unter der Telefonnummer 08382/887570 sowie per E-Mail unter office@hornstein.wine

Weingut Hornstein ist ein geprüfter Online-Shop und hat sich zur Einhaltung der Trusted Shops Anforderungen verpflichtet (abrufbar unter www.trustedshops.de).

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.

3.2 Durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig bestellen geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

4. Widerrufsrecht

4.1 Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht.
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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Weingut Hornstein, Sonnenbichlstr. 7, 88149Nonnenhorn, Tel:08382/887570,

Fax: 08382/887558, Mail: office@hornstein.wine

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

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4a. Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes

Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch (siehe Widerrufsbelehrung), haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

5. Preise und Versandkosten

5.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

5.2 Informationen zu zusätzlich anfallenden Versandkosten 6 oder 12 Flaschen:10,00€ und ab 200,00€ können 2 % Skonto verrechnet werden.

6. Lieferung

6.1 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschland mit DHL- Post .

6.2 Angaben zu Lieferzeiten finden Sie auf der jeweiligen Produktseite.

7. Zahlung

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorauszahlung, Paypal oder Rechnung.

NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR UNTERNEHMER AB 2017

Wir erläutern das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, insbesondere die Pflichtangaben für Unternehmer gemäß §§

36, 37 VSBG ab dem 1.2.2017

NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN IM B2C-BEREICH VORAUSSICHTLICH AB FEBRUAR 2017

Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) wurde am 19.2.2016 verkündet und trat am 1.4.2016 in Kraft, die §§ 36, 37 VSBG gelten jedoch erst ab dem 1.2.2017. Unternehmer treffen ab diesem Zeitpunkt weitere Informationspflichten.

WAS IST DAS VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ?

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist die nationale Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie über alternative

Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (2013/11/EU). Das Gesetz soll dazu dienen, dass Verbraucher und Unternehmen ihre Streitigkeiten nicht erst mit dem Gang zu den Gerichten, sondern bereits in außergerichtliche Verfahren wie Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren beilegen können.

Nach der ADR-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmern aus Kauf- oder Dienstleistungsvertrag neben dem Gerichtsweg auch außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stellen. So können private Stellen einen Teil der bisher rein in staatlicher Hand liegenden Gerichtbarkeit übernehmen. Die EU erwartet sich dadurch eine Durchsetzung materieller Verbraucherrechte auch in den Fällen, in denen Verbraucher mit Blick auf den geringen Gegenstandswert und infolge unzureichender Rechtskenntnis, bzw. grundsätzlichen Unbehagens gegenüber staatlichen Gerichten von einer Verfolgung ihrer Rechte absehen. Der Verbraucher soll die Möglichkeit haben, seine Rechte in einem außergerichtlichen Verfahren durchzusetzen, welches grundsätzlich einfacher und leichter zugänglich sein soll. Eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts und der Rechtslage ist zudem meinst nicht von Nöten, weshalb sowohl Kosten als auch Verfahrensdauer gering gehalten werden können. Die Umsetzung der Richtlinien im VSBG beschränkt das ansonsten frei bestimmbare Konfliktbeilegungsverfahren dahingehend, dass Verfahren bei denen einer Partei eine Lösung auferlegt wird wie z.B. das Schiedsgerichtsverfahren oder die Adjudikation ausgeschlossen werden. Vordergründig soll also eine einvernehmliche Streitbeilegung erreicht werden.

Ein Anreiz für die Unternehmen, sich bereit zu erklären, an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, ergibt sich aus der

Verschwiegenheitsverpflichtung des Streitmittlers gemäß § 22 VSBG. Das Prinzip der Vertraulichkeit kann ein großer Vorteil gerade für Unternehmen gegenüber den ansonsten öffentlich zugänglichen Gerichtsverfahren sein. Zeitgleich unterstehen die privaten Stellen staatlichen Qualitätsanforderungen. Auch soll die Unabhängigkeit der privat finanzierten Einrichtungen dadurch sichergestellt werden, dass die Verbraucherverbände an wesentlichen Entscheidungen über die Zuständigkeit, die Verfahrensordnung und die Bestellung der Streitmittler beteiligt werden.

Die Anforderungen an den Streitmittler sind in § 6 VSBG geregelt, insbesondere der § 6 Abs. 2 VSBG fordert Rechtskenntnisse des Mittlers insbesondere im Verbraucherrecht. In der Endfassung vom 03.12.2015 des Bundestages wurde der § 6 Abs. 2 VSBG wie folgt ergänzt: „Der Streitmittler muss die Befähigung zum Richteramt besitzen oder zertifizierter Mediator sein“. Dadurch wurden die Forderungen des Deutschen Richterbundes erfüllt, die höhere berufliche Anforderungen an den Streitmittler gefordert hatten. Der DRB befürchtete andernfalls eine Qualitätseinbuße in der außergerichtlichen Streitschlichtung, wodurch der Verbraucherschutz nicht gestärkt, sondern geschwächte würde. Um darüber hinaus einen Interessenskonflikt von vornherein zu verhindern regelt der § 6 Abs. 3 VSBG, dass der Streitmittler in den letzten drei Jahren vor seiner Bestellung weder für ein Unternehmen, noch für Verbände oder Verbraucherschutzorganisationen gearbeitet haben darf, die sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichtet haben.

FOLGEN FÜR UNTERNEHMER

Der § 36 VSBG beinhaltet die allgemeinen Informationspflichten, die einen Unternehmer (mit mehr als 10 Beschäftigten) gegenüber einem Verbraucher einzuhalten hat, sofern er eine Website oder AGB verwendet. Hierbei muss nach § 36 Abs. 1 VSBG der Unternehmer den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich in Kenntnis setzen, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollte sich der Unternehmer hierzu bereit erklären, so muss er auf die jeweils zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Dabei müssen Anschrift und Website der Behörde, sowie eine Erklärung des Unternehmers an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, enthalten sein.

Diese Informationen müssen nach § 36 Abs. 2 VSBG auf der Website des Unternehmers vorgehalten werden, sofern dieser eine Website unterhält; verwendet der Unternehmer AGB, so müssen diese Informationen auch in diesen enthalten sein. Wir empfehlen daher die Informationen nach § 36 Abs. 2 VSBG in einem eigenen Unterpunkt der AGB aufzuführen. Um den leichten Zugang und die Auffindbarkeit zu garantieren bietet sich darüber hinaus ein gesonderter Hinweis im Footer bzw. eine Verlinkung in die AGB zur entsprechenden Stelle an.

Die Ausnahmeregelung des § 36 Abs. 3 VSBG sieht vor, dass Unternehmer nicht betroffen sind von diesen allgemeinen Informationspflichten, die am 31.12 des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben.

Der § 37 Abs. 1 VSBG sieht vor, dass der Unternehmer den Verbraucher auf die für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe von deren Anschrift und Website hinzuweisen hat, wenn eine Streitigkeit zwischen diesen beiden Parteien nicht beigelegt werden konnte. Zeitgleich muss der Unternehmer angeben, ob er bereit oder gar verpflichtet ist, an dem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Hat sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bereits erklärt, so hat er dem Verbraucher mitzuteilen, vor welcher oder welchen Stellen er sich verpflichtet hat. Nach Abs. 2 muss dieser Hinweis in Textform geben werden.

FAZIT

Unternehmen (mit mehr als 10 Mitarbeitern zum 31.12 des Vorjahres) müssen den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich in Kenntnis setzten, inwieweit sie bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, ob sie dazu verpflichtet sind und wenn ja welche Streitbeilegungsstelle zuständig ist. Eine Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend, lediglich die Information über die (Nicht)Teilnahme ist ab dem 1.2.2017 vorgeschrieben.

Weiterhin müssen Onlinehändler nach der ODR-Verordnung den Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform für Verbraucher zur Verfügung stellen. welcher nach dem Urteil des OLG München (29 U 2598/16) zudem anklickbar sein muss.

Streitbeteiligung für Verbraucher

Wir bemühen uns jederzeit um ein Einvernehmen mit dem Kunden. Nutzen Sie unseren

Servicekontakt unter (hier eigene email Adresse angeben) oder unsere weiteren angegebenen

Kontaktmöglichkeiten. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) mit weiteren Informationen, die im Internet unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.

Wir nehmen jedoch nicht an einem formellen Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.